AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der creape GesbR (Vermieterin) und ihren Vertragspartnern (Kunden, Mieter) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von der creape GesbR zum Gegenstand haben.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters werden hiermit von der creape GesbR ausdrücklich zurückgewiesen und werden selbst bei Kenntnis darüber zu keiner Zeit Vertragsgegenstand.
2. Allgemeine wichtige Bestimmungen
Das Fahrzeug "mr.ape", im Folgenden auch "Fahrzeug" genannt, ist nicht fahrbereit und somit auch nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Das Fahrzeug darf ausschließlich auf dem von der creape GesbR zur Verfügung gestellten Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen SL-766TD zum Abstellort transportiert werden.
Die Weitervermietung des Fahrzeuges oder der Fotobox ist ausdrücklich untersagt.
Die creape GesbR stellt keine Konzessionen aus. Die allenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z.B. Gastgewerbeberechtigung etc.) sind vom Kunden selbst zu beantragen bzw. ist dieser selbst dafür verantwortlich. Eine Haftung der creape GesbR wird hiefür ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Gültigkeit
Bestätigt die creape GesbR eine vom Kunden (z.B. per Telefon, Webseite oder E-Mail) getätigte Buchung, so ist diese Bestätigung rechtsverbindlich.
4. Mietdauer
Mietbeginn ist der Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug übernommen bzw. geliefert wird, spätestens jedoch der vereinbarte Termin.
Mietende ist der Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug von der creape GesbR zurückgenommen wird. Bei einer Rückgabe des Kunden vor der vereinbarten Mietdauer erfolgt keine Minderung der Mietgebühr.
creape GesbR | Julius-Fritsche-Gasse 11 | 5111 Bürmoos | Österreich
hello@mr-ape.at | www.mr-ape.at
IBAN: DE60 1001 1001 2626 1500 59 | BIC: NTSBDEB1XXX
5. Bereitstellung
Bei Sicherheitsbedenken (Witterungseinfluss, Gefahr in Verzug oder aus sonstigen durch die creape GesbR nicht verursachten Gründen) kann die Bereitstellung des Mietgegenstandes oder Teile davon von der creape GesbR verschoben oder abgelehnt werden. Die creape GesbR behält sich vor, den Mietgegenstand aus den genannten Gründen sowie bei Verstoß gegen die Vereinbarungen oder der ABGs unverzüglich einzuziehen. Der Mieter oder Dritte haben gegenüber der creape GesbR in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ansprüche.
6. Mietkosten und Gebühren
Alle Preise gelten in Euro. Als Mietpreis gelten grundsätzlich die im Angebot oder auf der Webseite angeführten Tarife. Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten für Treibstoff, Getränke, Zusatzleistungen sowie Zustellungs- und Abholungskosten.
Zusätzlich gebuchte Druckpakete (z. B. Fotodrucke für die Fotobox) gelten als verbrauchbare Leistung. Nicht genutzte Druckkontingente oder Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen der Buchung individuell bereitgestellt wurden, sind von der Rückerstattung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Druckmedien (z. B. Papierrollen, Farbbänder), die auf Wunsch des Mieters bereitgestellt wurden, auch wenn diese im Laufe der Veranstaltung nicht verwendet wurden.
7. Stornierungsbedingungen
Reservierungen können von Seiten des Mieters binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss kostenlos storniert werden, es sei denn, einer der in diesem Punkt unten angeführten Fristen ist gegeben. Die Reservierung wird automatisch von Seiten des Vermieters storniert, wenn 21 Tage nach Vertragsabschluss die vereinbarte Anzahlung des Mieters nicht durchgeführt worden ist. Bei einer getätigten Zahlung und gleichzeitigen Fixierung der Dienstleistung ist die creape GesbR berechtigt, im Falle einer Stornierung durch den Kunden, folgende Beträge je nach Stornierungszeitraum zu verrechnen:
• bis 30 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: die geleistete Anzahlung
• bis 21 Tage vor Beginn des Mietzeitraums 30%
• bis 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraums 40%
• bis 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraums 60%.
Der verbleibende Betrag ist vom Mieter an die creape GesbR zu entrichten.
8. Pflichten des Mieters/Haftung
Dem Mieter ist es nur gestattet, das Fahrzeug am vereinbarten Ort zu abzustellen und zu benützen. Eine Änderung des Verwendungsortes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der creape GesbR.
Der Mieter ist zur schonenden und sachgerechten Haltung und Verwendung des Fahrzeuges und/oder der Fotobox verpflichtet. Er hat alle für die Benützung eines derartigen Fahrzeuges/Fotobox maßgeblichen Vorschriften einzuhalten. Der Mieter hat sich über die richtige Bedienung des Fahrzeuges/Fotobox zu informieren und den diesbezüglichen Vorschriften und Empfehlungen Folge zu leisten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Ladungssicherung während der Fahrt am zur Verfügung gestellten Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen SL-766-TD zu beachten (laut der einen integrierenden Bestandteil dieser AGBs angehängten Bildbeschreibung), das Eventmobil ausschließlich an einen dafür geeigneten Abstellort zu platzieren und die Wegfahrkeile sachgerecht zu benützen. Weiters hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der Mietgegenstand bei Niederschlag unverzüglich mit der mitgelieferten Abdeckplane ordnungsgemäß abgedeckt und an einem dafür geeigneten Unterstellplatz abgestellt wird. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die bei Übergabe des Fahrzeuges an den Mieter noch nicht vorhanden waren. Schäden, die bei Übergabe an den Mieter vorhanden sind, sind spätestens bei Übergabe an den Mieter zu melden; eine etwaige nachträgliche Geltendmachung bzw. Nennung von bereits bei Übergabe an den Mieter vorhandener Schäden ist nicht zulässig.
Der Mieter haftet für Schäden jeder Art die durch eine Verletzung der Vertragspflichten entstehen; insbesondere gilt dies für Schäden, die auf eine nicht sachgerechte Haltung oder Verwendung von mr.ape oder der Fotobox zurückzuführen sind.
creape GesbR | Julius-Fritsche-Gasse 11 | 5111 Bürmoos | Österreich
hello@mr-ape.at | www.mr-ape.at
IBAN: DE60 1001 1001 2626 1500 59 | BIC: NTSBDEB1XXXZudem haftet er für Schäden, die durch eine Vernachlässigung seiner Sicherungspflichten des Fahrzeuges oder der Fotobox gegen Diebstahl und unbefugte Ingebrauchnahme herbeigeführt werden. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten, wie Sachverständigenkosten, Bergungs- und Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfall.
Der Mieter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass weder das Fahrzeug mr.ape noch die Fotobox einen Versicherungsschutz (auch keine Haftpflichtversicherung) aufweisen und deshalb jeder Schaden, welcher bei Übergabe an den Mieter noch nicht vorhanden war, vom Mieter zu ersetzen ist.
9. Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in denselben Zustand wie übernommen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Im Falle einer verspäteten Rückgabe behält sich die creape GesbR vor, eine Nachzahlung einzufordern.
10. Rechtswahl/Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das in Salzburg sachlich zuständige Gericht. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Mieter aus einem anderen Land als Österreich, auf welches die creape GesbR seine Tätigkeit zumindest ausrichtet, auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaates genießen.
11. AGB
Alle genannten Bestimmungen sind jederzeit im Internet unter “www.mr-ape.at“ einsehbar.